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Allgemeine Infos

  • Präventionssport

    Nach § 20,4 SGB V sollen die Krankenkassen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Prävention eng mit den Leistungserbringern im Sinne einer gemeinsamen und einheitlichen Durchführung (gleiche bzw. vergleichbare Struktur- und Prozessqualität) zusammenarbeiten.

    Prävention umfasst eine breite Palette von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung. Wird leider oft mit Wellness und Fitness verwechselt oder vermischt.

    • Primäre Prävention soll gezielt eine Krankheit verhindern
    • Sekundäre Prävention soll gezielt das Fortschreiten einer Krankheit oder das Auftreten einer Folgeerkrankung verhindern

    Präventivmaßnahmen werden in der Regel in Kursform (10 Stunden) angeboten.

    Für Mitglieder der organisierenden/beauftragenden Kasse gibt es meist eine 100 %ige Kostenrückerstattung, für Mitglieder der teilnehmenden Kassen (wenn die Qualitätsbedingungen erfüllt sind, macht jede Kasse mit!) regelmäßig 80 %.

    Unsere Kursangebote: keine Begrenzung auf 10 Stunden, Abrechnungsmodalitäten variieren.

  • Rehabilitationssport

    Nicht nur Patienten (mit oder ohne Operation) nach abgeschlossener Rehabilitation (stationär/ambulant)  können von den Angeboten profitieren, sondern alle chron. Kranken, denen der Arzt (Hausarzt, Facharzt) Reha-Sport als ergänzende Kassenleistung ärztlich verordnet (außerhalb des Budgets).

    Heute dient Reha-Sport, der früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der höheren Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erbracht wurde, auch  als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung der Betroffenen sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört deshalb auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben alle Beschädigten Anspruch auf Teilnahme am Reha-Sport zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

    Rehabilitationssport wird ärztlich verordnet und von Kassen, BG und Rentenversicherern finanziell unterstützt, um chronische Leiden zu stabilisieren oder organische Funktionseinschränkungen über längere Zeit sogar zu bessern.

    Der Antrag auf Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Rentenversicherer in Verbindung mit der ärztlichen Verordnung für Rehasport/Funktionstraining wird mit "Muster 56" gestellt und ist für den Arzt berechnungsfähig.

    Wenn die Qualitätsanforderungen durch den Leistungserbringer erfüllt sind, wird je nach Rehasport und Krankheitsentwicklung eine bestimmte Stundenzahl in einem vorgegebenen Zeitraum genehmigt; bei ungenügender Besserung/Stabilisierung oder gar ärztlich attestierter Verschlechterung kann die Stundenzahl erhöht werden. Siehe unten!

    Strukturqualität beinhaltet Sportplätze, -hallen, Unterrichts- und Übungsmaterial.
    Prozessqualität beinhaltet die Ausbildung des Übungsleiters und das Kursprogramm.

    Gleichzeitig sollten Sie sich in das entsprechende Disease-Management-Programm (DMP) Ihrer Krankenkasse einschreiben. Für Sie ergeben sich hieraus weitere, z.T. finanzielle Vorteile und positive Effekte.

    In der Reha-Herzgruppe wird ein Sonderbeitrag erhoben, der bei regelmäßiger Teilnahme durch die Rückerstattung der Kassen gedeckt ist.

    Ärztliche Betreuung muß gewährleistet sein.

    Mitgliedschaft im Verein TSV 1860 Ansbach ist wünschenwert (Versicherung, kostenlose Halle). TSV-Aufnahme-Antrag und Einzugsermächtigung für den Sonderbeitrag erhalten Sie vor Ort. Den Reha-Antrag mit Begründung und Leistungsbewertung stellt Ihr Arzt aus (siehe oben). Diese Verordnung von der Krankenkasse bestätigen lassen und bitte beim 1. Mal gleich mitbringen.

    Bei den Reha-Sportgruppen Lungenkrankheit,  Diabetes mellitus, Wirbelsäule und Gelenke, sowie Tumornachsorge (nicht nur Mamma-Carcinom) ist nur der bestätigte Reha-Antrag nötig. Eine Mitgliedschaft im TSV 1860 Ansbach ist nicht erforderlich, aber wünschenswert!

    Im Reha-Sport sind nur P-ÜL oder Diplomsportlehrer und speziell ausgebildete KG zugelassen.

    Bei Rückenschule/WS-Gymnastik für Kinder wird ein speziell ausgebildeter Krankengymnast oder Diplomsportlehrer gefordert.

    Auch bei der Ernährungsberatung genügt der gute Wille allein nicht. Ausgebildete Ernährungsberater müssen von den Kassen anerkannt sein.

    Dr. G. Topf ist ausgebildeter DiSko Train-the-Trainer (Diabetes Sport)